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Gesetzliche Grundlagen / Schutzauftrag / Schutzkonzept

In unserer Kindertagesstätte arbeiten wir auf der Grundlage des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG), dessen Ausführungsverordnung (AV BayKiBiG) und des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans (BEP). Allgemeine Grundlage ist das SGB VIII, das Betreuung, Erziehung und Bildung als Aufgabe der Tageseinrichtungen für Kinder beschreibt. Die Einrichtung unterliegt zudem den Vorschriften des Gesundheitsamtes, des Arbeitsschutzgesetzes sowie des Infektionsschutzgesetzes.

Wir verpflichten uns zur Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendamt Bamberg zum Schutz des Kindeswohls (§8 SGB VIII). Das heißt, bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung – wie sie z. B. durch eine schwierige Familiensituation oder Vernachlässigung entstehen kann – versuchen wir zunächst, gemeinsam mit den Eltern eine Lösung zu finden. Erscheinen diese Maßnahmen nicht ausreichend, ziehen wir externe Fachkräfte und ggf. auch öffentliche Beratungsstellen hinzu.

Wir verpflichten uns, keine Personen zu beschäftigen, die wegen einer Straftat entsprechend § 72a SGB VIII verurteilt worden sind. Wir verlangen von jeder bei uns beschäftigten Person ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis.

Unser Institutionelles Schutzkonzept ist im Zuge der Rahmenverordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt der deutschen Bischöfe entstanden und wurde von unserer Kindertagesstätte St. Sebastian gemäß den Vorgaben des Erzbistums Bamberg für unsere Einrichtung konkretisiert. Das Schutzkonzept richtet sich an alle Mitarbeitenden in unserer Einrichtung, ebenso wie an alle Eltern, deren Kinder in unserer KiTa betreut werden.

Datenschutz in der Einrichtung ist uns wichtig: 
Das pädagogische Personal sowie die Verwaltung erfahren im Alltag viele persönliche Informationen über das Kind und seine Familie. Unser Grundsatz ist, Daten nur zweckgebunden zu erheben und zu verwenden und den Schutz der erhobenen Daten zu gewährleisten.

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